Mitnahme von Haustieren
Einreisebestimmungen und wichtige Informationen
Die Einreise aus allen Ländern der EU
(auch neue Länder wie Polen und Tschechien, usw.) ist visumfrei für einen unbegrenzten
Aufenthalt.
Der
Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Reisepass reicht, muss aber noch mindestens 6 Monate
gültig sein.
Wichtig: auch für Kinder ist ein Lichtbildausweis notwendig.
Die Einreise für Österreicher ist
visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt, aber mit einem noch mindestens noch 6 Monaten
gültigen Reisepass
.
Die Einreise für Schweizer ist
visumfrei für einen Aufenthalt bis
zu 3 Monaten mit mindestens noch 6 Monate gültigem Reisepass.
Zoll / Reisegut
Einreise aus EU-Ländern
Bei unmittelbarer Einreise aus den
anderen EU-Ländern (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr; trifft nicht zu für
die Kanarischen Inseln, außerdem nicht für die britischen Kanalinseln und
nicht für Grönland) bestehen keine Beschränkungen/Formalitäten
abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschließlich zu privaten
Zwecken mitgeführte Waren. Ausgenommen sind verbotene Waren wie Drogen, Waffen
usw. (Besonderheiten s.u.; für Waren zu gewerblichen Zwecken s. Abschnitt
"Geschäftsreisende").
Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte,
bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren können von
Privatpersonen (ohne nochmalige Besteuerung) problemlos mitgeführt werden, wenn
sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu
gewerblichen/kommerziellen Zwecken, erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als
Richtmenge für den Eigenbedarf:
TABAKWAREN: 800 Zigaretten, 400
Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren,
1.000 g Rauchtabak;
ALKOHOLISCHE GETRÄNKE: 10 Liter
Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira,
Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Eine Überschreitung dieser
Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass auch die größere
Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist.
Bei anderen mitgeführten,
verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise nach bestimmten
Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über
die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken
bestimmt sind.
KRAFTSTOFFE für Motorfahrzeuge, die
nicht im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder in einem geeigneten Reservebehälter
mitgeführt werden, können ggf. erneut besteuert werden.
REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird keine
Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren gewährt.
Einreise aus Drittländern
Bei der Einreise aus anderen als EU-
Ländern (Drittländer) ist die zum persönlichen Gebrauch während der Reise
benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der
Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit.
Ferner sind Waren, die Reisende
gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für
ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen,
im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos
(Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250
g Rauchtabak;
- 2 Liter nicht schäumende Weine;
- 1 Liter Spirituosen mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent ODER 2 Liter Spirituosen, Aperitifs
aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem
Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein;
- 50 g Parfüm und 0,25 Liter
Toilettenwasser;
- andere Waren bis zu einem
Gesamtwert von 175 Euro; gemäß EG-Verordnung kann dieser Freibetrag für
Reisende unter 15 Jahren bis auf 90 Euro verringert werden.
Die Abgabenbefreiung für Tabakwaren
sowie für die genannten alkoholischen Getränke wird Reisenden unter 17 Jahren
nicht gewährt.
EINFUHRVERBOT besteht für: frisches
Gemüse, Fleisch und Geflügel oder andere Erzeugnisse daraus, für Milch- und
Molkereiprodukte, gleichgültig, ob in Büchsen oder in frischem Zustand.
ohne Gewähr !
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