Die Reisebedingungen ergänzen die
§§651a BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind
auf der Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß
§38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Die
ausführlichen Reisebedingungen erhalten Sie auf Anfrage. Bitte lesen Sie den
folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch
Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche
Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären;
andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie
bitte 10% des Reisepreises, maximal EUR 260.- pro Person. Den Restbetrag zahlen
Sie bitte - ohne besondere Zahlungsaufforderung - spätestens wenn Sie etwa 14
Tage vor Reisebeginn in Ihrem Reisebüro die Reiseunterlagen abholen.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden
Nebenkosten und eventuell entstandene Schäden eine angemessen Kaution
verlangen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte (Eurocard, Visa, Diners-Club) muss
diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und an uns weitergegeben werden.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot,
den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in
der Reisebestätigung. Bei Ferienwohnungen wird zwischen Ihnen und uns ein
Mietvertrag geschlossen, für den deutsches Recht gilt. Soweit es nicht im
Programm ausdrücklich anders vermerkt ist, haben Sie den Mietnebenkosten, z.B.
für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Wäsche, Reinigung oder Kurtaxe, gesondert und
unmittelbar an den Leistungsgeber zu zahlen.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
5. Rücktritt des Kunden,
Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt: Treten
Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des
Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
5.2. Umbuchung: Sollen
auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunftsart
oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regal die
gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die
Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30.-.
5.3. Ersatzteilnehmer: Bis
zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in
der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen
Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern
- entgegen stehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die entstehenden Mehrkosten, mindestens
jedoch EUR 30.- an uns zu zahlen.
5.4. Schriftform: Rücktritts-,
Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich,
sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
7. Rücktritt oder Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
8. Aufhebung des Vertrags wegen
höhere Gewalt
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Eigene Leistungen: Wie
haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die
gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger; - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für
Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten,
die von den Reisebüros abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt
sind; - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Erfüllungsgehilfen: Wir
haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Fremdleistungen: Wird
im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir in soweit Fremdleistungen,
sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach der Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf
Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden, (z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen,
Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Divisen-
und Gesundheitsvorschriften
Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche
Haftungsbeschränkung: Unsere
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Gesetzliche
Haftungsbeschränkung: Ein
Schadensersatzanspruch gegen uns ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guardalajara und der Montrealer
Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind,
haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei
Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung
auch nach den Bestimmungen das Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtsgesetzes; insbesondere ist die Haftung auf die jeweils
zulässigen Mindestbeträge gem. §664 HGB (nebst Anlagen) und §4a des BinnSchG
beschränkt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Siehe „Ausführliche
Reisebedingungen“.
14. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-
Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei der Europäischen
Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten
Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus Krankheitsgründen von der
Reise zurückgetreten sind. Die RRV muss binnen 14 Tagen, nach Erhalt der
schriftlichen Reisebestätigung abgeschlossen werden um Gültigkeit zu erlangen.
Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Schutzpaketes. Es bietet
umfassenden Versicherungsschutz und garantiert sofort Hilfe bei Unfall und
Krankheit. Lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro beraten !
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie
Personen, die nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Heidelberg.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrags zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die
Sie uns zur Abwicklung Ihre Reise zur Verfügung stellen, sind gemäss
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1.) Alle Angaben pro
Person, sofern unten nicht anders angegeben! Haben Sie mehrere Leistungen mit
Einzelpreisen zusammengestellt so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige
abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.
18.1. Bausteinflüge mit
Lufthansa & Aer Lingus
bis 21/28 Tage vor Reisebeginn EUR
60/90.- pro Person.
ab 22/29 Tage bzw. nach Ticketing 100%
18.2 Flüge zu tagesaktuellen
Preisen
nach Festbuchung 100%; gilt für
alle Airlines
18.3. Landprogramme, Fähranreise
(Achtung, siehe Ausnahmen 18.3.)
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des
Reisepreises.
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises.
ab 02. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
18.4. Boote, Ferienwohnungen,
Zigeunerwagen, Camper,
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des
Reisepreises.
44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichterscheinen wird der volle Reisepreis
erhoben